Die Grundsäulen des Islam
Der Islam legt dem Muslim Aufgaben auf, die er gegenüber Allah, seinen Mitmenschen und seiner Umwelt einzuhalten hat. Diese sind in den fünf Säulen des Islam definiert.
1) Glaubensbekenntnis/ Schahada
Jemand, der sich zum Islam bekennen möchte, muss das Glaubensbekenntnis aufsagen und dies mit reinem Gewissen dem Herzen bezeugen. Das impliziert, dass das Bekenntnis nicht erzwungen werden darf. Der Glaube ist eine Sache des Herzens und des Gewissens. Im türkischen wird das Glaubensbekenntnis als Kelime-i Şehadet bezeichnet, im Arabischen spricht man von Schahada. Eine Taufe wie im Christentum gibt es übrigens nicht, ebenso wie es keine Erbsünde gibt, von der man sich reinigen müsste.
Das Glaubensbekenntnis lautet: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist.“
2) Das Pflichtgebet / Salah
Der Islam schreibt die fünfmalige Verrichtung des rituellen Pflichtgebets vor: am Morgen, Mittag, Nachmittag, Abend und in der Nacht. Im arabischen wird das Pflichtgebet als Salah und im türkischen als Namaz bezeichnet. Das Pflichtgebet enthält vorgeschriebene Bewegungsabläufe, bei denen der Muslim bestimmte Körperhaltungen einzunehmen hat. Diese können wie folgt unterteilt werden: Das Stehen, die Verbeugung, die Niederwerfung sowie das Sitzen. Während jeder dieser Haltungen rezitiert der Gläubige aus dem Kuran und spricht an bestimmten Stellen spezielle Lobpreisungen und Bittgebete aus.
Dass das Pflichtgebet nach dem Glaubensbekenntnis gleich als zweites kommt, ist kein Zufall; es wird auch als der Pfeiler des Islams bezeichnet. Ohne das Pflichtgebet zu verrichten, ohne dieser höchsten Pflicht nachzukommen, kann das religiöse Leben des Muslims nicht im Einklang sein. Das Pflichtgebet hält den Gläubigen auf dem Pfad der Tugend, es erinnert ihn Gutes zu tun und dem Schlechten fernzubleiben.
3) Das Fasten im Ramadan / Saum
Die dritte Säule des Islams ist das rituelle Fasten im Monat Ramadan. Sie wird im arabischen als Saum und im türkischen als Oruç bezeichnet. Der Gläubige verzichtet von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auf jeglichen Verzehr von Speisen, Getränken, Genussmitteln sowie auf Sex. Nicht alle Muslime sind zum Fasten verpflichtet. Der Gläubige muss (wie bei allen religiösen Pflichten auch) im Besitz seiner Geisteskräfte sein, er muss gesund sein und er muss die Pubertät erreicht haben. Frauen haben einen Sonderstatus. Während ihrer Menstruation ist das Fasten nicht gestattet. Schwangere und stillende Frauen können fasten, müssen es aber nicht. Sie müssen in diesen Fällen das Fasten später nachholen. Das gilt auch für Kranke. Menschen, die beispielsweise aufgrund einer chronischen Krankheit das Fasten nicht später nachholen können, müssen hierfür an Bedürftige eine Ersatzleistung spenden.
Dank dem Fasten soll der Geist den Körper kontrollieren. Der Gläubige soll lernen, mit jenen mitzufühlen, die hungrig oder durstig sind und sich in dieser Zeit besonders den Bedürftigen widmen. Der Fastenmonat endet mit dem dreitägigen Fest des Fastenbrechens, manchmal auch als Ramadanfest bezeichnet. Im arabischen spricht man von "Eid al-fitr" und im türkischen "Ramazan bayramı". Die Bezeichnung "Zuckerfest" wird als eine Abwertung des religiösen Hintergrunds des Festes verstanden und wird üblicherweise von islamfernen Menschen verwendet.
4) Die Sozialabgabe / Zakah
Die vierte Säule ist die Sozialabgabe, arabisch Zakah und türkisch Zekat. Das Wort Zakah bedeutet im arabischen so viel wie „reinigen" oder „vermehren". Wohlhabende Muslime sind verpflichtet, einmal im Jahr an Arme und Bedürftige 2,5% ihres Vermögens zu spenden, um so ihr Vermögen zu „reinigen“ und mit Allahs Segen zu vermehren.
Diee Sozialabgabe fördert den Zusammenhalt unter den Menschen. Die Wohlhabenden teilen mit den Bedürftigen und lindern ihr Leid. Berücksichtigt man die Verteilung des Wohlstands auf der Welt, so stellt man schnell fest, dass wir eine viel fairere Welt mit viel weniger Hunger und Elend hätten, wenn alle wohlhabenden Menschen eine solche Sozialabgabe entrichten würden.
5) Die Pilgerfahrt nach Mekka / Hadsch
Die fünfte Säule des Islams ist die Wallfahrt nach Mekka, arabisch Hadsch und türkisch Hac. Jeder wohlhabende Muslim muss einmal in seinem Leben im Monat Dhu'l-Hidschdscha zu der Kaaba in Mekka pilgern. Die Kaaba ist das Zentralheiligtum der Muslime. Es handelt sich um ein einfaches, aus Stein errichtetes Gebäude, das nur zur Anbetung Allahs besteht und Muslimen die Gebetsrichtung des rituellen Gebets vorgibt.
Zum Abschluss der Wallfahrt wird das "Opferfest" gefeiert. Auf arabisch heißt das Fest "Eid ul-Adha" und auf türkisch "Kurban bayramı". Es wird im Gedenken an die Bereitschaft Abrahams seinen Sohn Ismael zu opfern, Klein- und Großvieh geopfert und an Bedürftige verteilt. Während der Hadsch die Einheit und Zusammengehörigkeit der Muslime ausdrückt, beschreibt das Opferfest mit seiner symbolischen Sprache die Gottergebenheit der Muslime.